Forum zum Thema Yachtcharter und Reviere
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Edwin
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Beitrag
von Edwin » Sonntag 27. Juni 2004, 21:26
hotel-papa-tango hat geschrieben: und mich anschliessend gleich nochmal beim hafenkapitän über diese strittige frage erkundigt. seine antwort:
die lizenz gilt in der adria (kroatien, italien) und ist NICHT international gültig!!! sie gilt auch nicht in griechenland und der türkei .... interessanter zusatz: sie können nach 3 jahren wieder kommen und eine etwas schwerere prüfung bei uns machen. diese ist dann weltweit gültig.
Hallo Peter!
Dazu möchte ich folgendes sagen - das HR-Patent, das Du gemacht hast ist definitiv
nicht auf die Adria eingeschränkt und das Patent, das Du nach 3 Jahren machen kannst hat nichts mit Internationalität zu tun! (Es gibt keine internationalen Abkommen bezüglich Bootsführerscheine und somit auch keinen wirklich internationalen Schein!)
Es handelt sich hierbei um das s.g. "Mornar Motorist", welches man nach dreijährigen Besitz des "Boat Leaders Licence" machen kann, um damit gewerbliche Fahrten (z.B. als Skipper gegen Bezahlung) unternehmen zu dürfen! (das "MM" muß allerdings alle 5 Jahre mittels Besuch beim Amtsarzt in Kroatien verlängert werden!)
Die Aussage des Hafenkapitäns in Porec kann ich mir nur damit erklären, dass er Dich in 3 Jahren ganz gerne wiedersehen möchte. (Harbour-Master's Business)
Liebe Grüße
Edwin
...---...
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hotel-papa-tango
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Beitrag
von hotel-papa-tango » Sonntag 27. Juni 2004, 21:37
hi leute!
ich studier hier gerade eure interessante diskussion - und weil mich die frage nach der gültigkeit des kroatischen küstenpatents auch schon seit längerem beschäftigt bzw. ich grad eben aus HR zurück komme, wo ich mir jetzt am wochenende die "uvjerenje" (licence of competency) abgeholt habe, möcht ich gern meinen senf dazu geben.
zunächst zu den [b]fragen von sepp99[/b]:
[i]1.) in welchen Revieren gilt das kroatische Küstenpatent? [/i]
also ich hab diese prüfung soeben unten in porec abgelegt und mich anschliessend gleich nochmal beim hafenkapitän über diese strittige frage erkundigt. seine antwort:
die lizenz gilt in der adria (kroatien, italien) und ist NICHT international gültig!!! sie gilt auch nicht in griechenland und der türkei .... interessanter zusatz: [b]sie können nach 3 jahren wieder kommen und eine etwas schwerere prüfung bei uns machen. diese ist dann weltweit gültig.[/b]
[i]2.) und wo liegt der Unterschied zum B-Schein? [/i]
ganz klar im anspruch. man braucht zwar nicht glauben, dass einem der kroatische führerschein heute noch geschenkt wird, also man muss sich schon vorbereiten und etwas wissen um sich dort nicht zu blamieren .... aber ich würde sagen, dass er vom lernstoff und der ausbildung gesehen, gewissermassen das andere extrem darstellt .... ich meine, was hier in österreich seitens der segelschulen auf viel zu akademischem niveau
vermittelt und abgeprüft wird, erscheint im direkten vergleich vor ort geradezu primitiv.
trotzdem behandeln die kroaten jedes thema - und bringen vor allem das
wichtige sehr einfach verständlich und schnell auf den punkt.
irgendwie genial, find ich ...
persönliches fazit:
nachdem ich beide ausbildungswege kennen gelernt habe und mittlerweile
seit 8 jahren in kroatischen gewässern segle ist mir der österreichische
ausbildungsstandard - gemessen an dem was man dann wirklich braucht - viel zu teuer und viel zu abgehoben.
ich würde daher jedem empfehlen, der ohnehin zunächst mal nur vor hat, z.b. die kornaten zu erforschen, den schein in HR zu machen.
und hand aufs herz: fahren und erfahrung kann man sowieso nur durch praxis und kaum aus gescheiten büchern erwerben ...
grüss euch
peter
ps: in den letzten 8 jahren habe ich auch noch nie erlebt,
dass irgendwo ein führerschein verlangt wurde ...
die einzige frage, die beim anlegen gestellt wird ist:
"how long - how many persons"
.... und danach wird die gebühr berechnet ......
[quote="sepp99"]hallo Leute,
in welchen Revieren gilt das [b]Kroatische Küstenpatent[/b]?
ich habe schon die unterschiedlichsten Dinge gehört und gelesen!
und wo liegt der Unterschied zum[b] B-Schein[/b]?
eine Handbreit.............
Sepp99[/quote]
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Belem
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Beitrag
von Belem » Montag 28. Juni 2004, 08:42
hotel-papa-tango hat geschrieben:ps: in den letzten 8 jahren habe ich auch noch nie erlebt,
dass irgendwo ein führerschein verlangt wurde ...
die einzige frage, die beim anlegen gestellt wird ist:
"how long - how many persons"
.... und danach wird die gebühr berechnet ......
Nach meinem Autoführerschein bin ich zum letzten Mal vor 15 Jahren
gefragt worden, obwohl ich mein Auto anders als meine Boot jeden Tag
benutze. Trotzdem fahre ich nur mit gültigem Führerschein.
Das ist also nicht unbedingt ein Argument in Führerscheinfragen.
Belem
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hotel-papa-tango
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Beitrag
von hotel-papa-tango » Dienstag 29. Juni 2004, 00:22
ja klar,
aber die diskussion dreht sich hier ja um das thema WELCHEN der beiden zettel man dann parat haben sollte .... bzw. was bei der "verkehrskontrolle" dann wirklich gilt ....
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Günther
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Beitrag
von Günther » Mittwoch 15. Juni 2005, 10:24
Hallo Leute,
Zum Thema CRO-Patent oder FB2, FB3 kann ich nur so viel sagen:
Die Ausführungen der vorigen postings haben im Prinzip schon alles gesagt...
Nur möchte ich dazu folgendes ergänzen:
- wenn man ausreichend Vernünftig ist, wird man im eigenen Interesse die fehlende Praxis nachholen (Hafenmanöfer, Skippertraining,...)
- Das Funkzeugnis würde ich auf alle Fälle auf SRC (GMDSS) ergänzen, wird auch in HR Thema.
Zur Gültigkeit des CRO's:
Hab schon im ganzen Mittelmeer ein SY bekommen, manche wollen halt einen A-Schein vom Skipper bzw. einem anderen Crewmitglied sehen.
Hat der CRO-Besitzer selbst den A-Schein und die SRC-Funkprüfung, die aber in Österreich machen, so kann man "fast" international unterwegs sein und es wird jeder Vercharterer und auch die Uferstaaten kein Problem mit den Patenten haben, da man durch diese Lizenzen jeden ausreichend klar zeigen kann, das man es mit Seefahrt erst meint.
Grüße
Günther
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Beitrag
von Belem » Mittwoch 15. Juni 2005, 15:53
Günther hat geschrieben:
Zur Gültigkeit des CRO's:
Hab schon im ganzen Mittelmeer ein SY bekommen, manche wollen halt einen A-Schein vom Skipper bzw. einem anderen Crewmitglied sehen.
Vielleicht sollte man auch noch überlegen, welchen Ansatz man mit einem
umstrittenen Führerschein den Versicherungen bietet, im Ernstfall Leistungen
zu verweigern. Vor kurzem hat in München (?) ein Gericht der Versicherung
Recht gegeben, die Kaskoleistungen verweigerte, da der Schiffsführer, der
lediglich über ein Bodenseepatent verfügte, für das in Rede stehende
Gewässer keine anerkannte Fahrerlaubnis besaß.
Belem
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Edwin
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von Edwin » Mittwoch 15. Juni 2005, 16:12
Belem hat geschrieben:Vor kurzem hat in München (?) ein Gericht der Versicherung Recht gegeben, die Kaskoleistungen verweigerte, da der Schiffsführer, der lediglich über ein Bodenseepatent verfügte, für das in Rede stehende Gewässer keine anerkannte Fahrerlaubnis besaß.
Der besagte Unfall geschah in Kroatien, wo ein Binnenschein wie das Bodenseepatent freilich nicht gültig ist! (Der Fall ist allerdings ein wenig kurios, da der Rudergänger einen entsprechenden Schein hatte, die Versicherung jedoch auf dem Standpunkt steht, dass der Eigner als Schiffsführer ebenfalls ein Küstenpatent hätte haben müssen)
Günther hat geschrieben: SRC-Funkprüfung, die aber in Österreich machen
Dem kann ich nur zustimmen - beim österreichischen SRC ist ausserdem auch die Binnenfunkberechtigung dabei und die Lizenz unbefristet gültig. Bei den kroatischen GMDSS-Zeugnissen z.B. muss man regelmäßig zur amtsärztlichen Untersuchung nach Kroatien!
L.G.
Edwin
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Beitrag
von Belem » Mittwoch 15. Juni 2005, 19:40
Edwin hat geschrieben:
Der besagte Unfall geschah in Kroatien, wo ein Binnenschein wie das Bodenseepatent freilich nicht gültig ist!
Die Frage ist, ob ein kroatischer Bootsführerschein in der Hand eines nicht-
kroatischen Schiffsführers z.B in italienischen oder griechischen Gewässern
eine von den bekanntlich ungern regulierenden Versicherern nicht zu be-
streitende Gültigkeit hat.
Das sollte m.E. geklärt sein, bevor man sich Risiken aussetzt.
Belem
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von Edwin » Mittwoch 15. Juni 2005, 19:56
Belem hat geschrieben:Die Frage ist, ob ein kroatischer Bootsführerschein in der Hand eines nicht-
kroatischen Schiffsführers z.B in italienischen oder griechischen Gewässern
eine von den bekanntlich ungern regulierenden Versicherern nicht zu be-
streitende Gültigkeit hat.
Das kommt wiederum auf die Staatsbürgerschaft des Inhabers an bzw. auf die Vorschriften seines Heimatlandes!
Für österr. Staatsbürger gibt es vom heimischen Gesetz her keine Verpflichtung für einen Bootsführerschein zum Befahren der Weltmeere, somit auch keine Vorschrift, dass man als Österreicher ein österr. Patent haben muss! (freilich möchten die einen oder anderen Uferstaaten irgendeinen Schein sehen und da wird i.d.R. auch der kroatische anerkannt!)
Die österr. Versicherer haben in der Regel auch kein Problem damit Schäden zu regulieren, wenn der Eigner keinen Führerschein hat sofern dieser Österreicher ist.
Wie gesagt - der von Dir o.g. Fall hat einen deutschen Staatsbürger in Kroatien betroffen - er hätte den deutschen Sportbootführerschein See oder das kroatische Küstenpatent gebraucht!
L.G.
Edwin
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von bachris » Donnerstag 16. Juni 2005, 19:06
sepp99 hat geschrieben:Hallo Leute,
Da die meisten Hobbyseefahrer nur 1 - 2 oder 3 Wochen im Jahr unterwegs sind, ist die Ausbildung zum "Yugopatent" viel zu wenig!
Sollten wirklich so mangelhaft ausgebildete "Skipper" die Adriaküsten und Häfen unsicher machen?
nun sepp99, da muss ich dir einerseits recht geben. andererseits braucht man zum autofahren auch keinen führerschein. die sogenannten sicheren autofahrer, die schon 30 jahre unfallfrei fahren, haben das oft nur den anderen verkehrsteilnehmern zu verdanken. aber zurück zum boot. ich habe ein yugo-patent. ich fahre auch nur max. 3 wochen jährlich. aber ich parke eine 47er bei annährend jeder windstärke dorthin, wo immer ich will. es ist ja schließlich auch gefühlssache und ein gspür für die physik notwendig, wenn man 11 tonnen in landnähe bringt. da hilft der ganze ösv-schein nix. und kleine hoppalas können dem besten ösv-skipper genauso passieren wie dem unerfahrenen hr-skipper.
daher finde ich, dass nicht unbedingt das patent ausschlaggebend ist für die qualität des skippers. ich selbst habe das hr-patent über sailornet gemacht und 2 skippertrainigs absolviert. davon eines mit 4 tage lang an- und ablegen, und das zweite mit 3 tage segeln und navigieren.
unbestritten ist jedoch, dass durch das leicht zu machende HR-patent entsprechend viel "flaschen"
unterwegs sind, die noch dazu sehr gefährlich sein können.
Gruß Christian
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ja zelim zivjeti dalmatinski zivot
www.mirnomore.org
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scr69
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von scr69 » Donnerstag 16. Juni 2005, 22:24
dem ist nichts mehr hinzuzufügen
noch 2x schlafen....
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Edwin
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von Edwin » Freitag 17. Juni 2005, 08:41
Ich denke auch, dass das Thema ausgereizt ist - es wird in der Sache immer 2 "Lager" geben und eine Einigkeit ist praktisch ausgeschlossen.
Es ist sicher richtig, dass man für das kroatische Patent weniger lernen muss um zum Ziel zu kommen und jeder muss für sich selbst entscheiden ob und wie er sich weiterbildet!
Ich kann natürlich nur für unsere Kurse sprechen, bei denen wir das theoretische Wissen, glaube ich, gut und ausführlich vermitteln. Auf die fehlende Praxis weisen wir bereits von Anfang an hin und raten jedem Teilnehmer eindringlich zur Absolvierung von Praxistrainings, welche wir ja ebenfalls anbieten! (Man bedenke aber bitte auch, dass viele das Patent machen, um damit nur ein Schlauchboot mit mehr als 5PS führen zu dürfen - da wäre ein österr. Schein schlicht und einfach übertrieben!)
Nicht zuletzt möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Sache mit den Führerscheinen hauptsächlich Europa betrifft - in den meisten Ländern der Welt gibt es gar keine Führerscheinpflicht wie z.B. in den USA, in der Karibik und meines Wissens nach auch in ganz Asien.
Von den führerscheinfreien "Bröckerln" von Hausbooten auf holländischen, französischen, irischen Kanälen usw. möchte ich gar nicht reden... (klar herrschen da keine Seewetterbedingungen, dafür aber teils jede Menge Verkehr)
Ich wünsche Euch allen eine schöne und vor allem unfallfreie Bootssaison!
L.G.
Edwin
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