Rechtliches

Alles rund um's Bootfahren auf Binnenrevieren (Seen und Flüsse)

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Schloma
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Rechtliches

Beitrag von Schloma » Dienstag 10. Juli 2012, 09:01

Hallo Foris,


meine Internetsuche bezüglich folgendem Anliegen war eher spärlich. Dr. Google hat mir scheint mit meinen Suchworten nicht viel anfangen können.

Folgende Situation,

Meine große Leidenschaft ist die Fischerei, besonders angetan bin ich dabei vom Bootsangeln am Inn.
Hierzu habe ich seit Jahren eine kleine Segeljolle mit 3,4m die ich mit einem Elektroantrieb (Minkota Endura 30) ausgestattet habe.

In den Altgewässern (wo erlaubt) darf mit Elektroantrieb bis 600W gefahren werden, zusätzlich gibt es eine Klausel die das befahren des freien Inn mit Verbrennungsmotor max. 4,4kW erlaubt.

Diese Möglichkeit würde ich gerne nutzen, jetzt stellt sich mir die Frage wo liegt die Untergrenze laut dem Gesetzgeber ab welcher ein Bootspatent notwendig wird?

Mit 4-Takt Benziner würde ich, ein erst kürzlich gekauftes 5,1m Segelboot antreiben wollen, welches allerdings erst noch in Stand gesetzt werden muss. In diesem Zuge hatte ich auch an eine Änderung des Rumpfes gedacht, da dieser Bauartbedingt am Heck wieder schmäler zusammen läuft. Den Aufbau will ich mit porosiertel Schaum und anschliessendem GFK-Coating ( schwimmfähig auch bei beschädigung der Aussenwand) machen.

... und nun noch die letzte Frage fürs erste, Sicherheitsabstände zu Kraftwerksanlagen??

Nach dem was mir von verschiedenen Seiten gesagt wurde ist der Mindestabstand irgenwo zwischen 100 und 300m zum Stauwerk, dass kann ich mir aber nur scher vorstellen, da die Slipstellen bei uns zum Teil merklich näher sind. Oder gilt der Abstand nur zu den Einläufen der Turbinen ?



Fragen über Fragen von einem blutigen Anfänger, ich hoffe euch nicht allzusehr damit zu ärgern ...


SY Martin

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fetznfliaga
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Re: Rechtliches

Beitrag von fetznfliaga » Mittwoch 11. Juli 2012, 11:17

Hallo Martin,

einmal so aus dem Gedächtnis heraus.

in Binnengewässern gilt: Bis 4,3 oder 4,4kW ist es führerscheinfrei, egal ob Elektro- oder brennstoffbetriebener Antrieb. Das gilt bis maximal 10m Schiffslänge.

Zumindest am Neusiedlersee gilt diese Regelung.

Bei den anderen Fragen kann ich Dir nicht helfen. Am besten Googeln. ;-)

Liebe Grüße,
Michael
Besser Segeleuphorie statt Midlife-Crisis. Besser Segelgroßmacht als Fußballzwerg.

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Jugocaptan
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Re: Rechtliches

Beitrag von Jugocaptan » Montag 16. Juli 2012, 13:45

Bei Kraftwerken an schiffbaren Flüssen wird der zulässige Abstabd zum Sperrwerk angezeigt.
mit herzlichem Gruss - Peter

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