Seesprechfunk Änderungen nach WRC07

Alles rund um das Thema Sprechfunk

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Willi
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Seesprechfunk Änderungen nach WRC07

Beitrag von Willi » Sonntag 21. März 2010, 11:22

@ all!!
Bei der Weltfunkkonferenz 2007 (Ist ein Teilgebiet der UN) wurden Änderungen im Seefundienst beschlossen. Es gibt ab heuer (Die Mitgliedsländer brauchen leider so lange) Keine Unterschiede in der Abwicklung des Funkverkehr im GMDSS und im Nicht GMDSS Bereich mehr. In Österreich wird ab heuer auch nur mehr nach dem neuen Verfahren geprüft.
Das neue Prozedere findet ihr unter http://www.bmvit.gv.at/telekommunikatio ... eefunk.pdf

Information über
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
im Seefunkdienst
Ergebnis der WRC-07
LEERSEITE
Seite 2 von 13
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im Seefunkdienst WRC-07
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG........................................................................................................................................ 4
1.
NOTVERKEHR – DISTRESS....................................................................................................... 4
1.1. BEGRIFFE............................................................................................................................ 5
1.2. NOTANRUF [DISTRESS CALL] ...................................................................................... 5
1.3. NOTMELDUNG [DISTRESS MESSAGE]......................................................................... 5
1.4. BESTÄTIGUNG EINER NOTMELDUNG [DISTRESS ACKNOWLEDGMENT]........... 6
1.5. FUNKSTILLE [SILENCE MAYDAY] ............................................................................. 7
1.6. NOTVERKEHR BEENDEN [SILENCE FINI] ................................................................. 7
1.7. RÜCKNAHME EINES DSC FEHLALARMS [distress alert] ............................................ 7
1.8. MAYDAY RELAIS............................................................................................................... 8
1.8.1. DISTRESS CALL RELAY an eine Küstenfunkstelle / RCC............................................ 8
1.8.2. DISTRESS CALL RELAY an alle Stationen ................................................................... 8
2.
DRINGLICHKEITSVERFAHREN ............................................................................................... 9
2.1. BEGRIFFE............................................................................................................................ 9
2.2. AUSSENDEN EINER DRINGLICHKEITSMELDUNG AN ALLE STATIONEN............ 9
2.3. AUFHEBUNG EINER DRINGLICHKEITSMELDUNG .................................................. 10
2.4. AUSSENDEN EINER DRINGLICHKEITSMELDUNG AN EINE BESTIMMTE STATION (BEISPIEL TELEMEDICAL ADVICE)........................................................... 10
3.
SICHERHEITSMELDUNGEN ................................................................................................... 11
3.1. BEGRIFFE.......................................................................................................................... 11
3.2. AUSSENDEN EINER SICHERHEITSMELDUNG AN ALLE STATIONEN ................. 11
3.3. AUSSENDEN EINER SICHERHEITSMELDUNG AN EINE BESTIMMTE STATION 12
Abkürzungsverzeichnis
CS
Coast Station / Küstenstelle
DSC
Digital Selective Calling
GMDSS
Global Maritime Distress and Safety System
RCC
Rescue Coordination Center
RR
VO Funk (Radio Regulation)
Seite 3 von 13
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im Seefunkdienst WRC-07
EINLEITUNG
Bei der Weltfunkkonferenz (WRC-07) in Genf im Jahre 2007 sind Änderungen, die insbesondere den Seefunk und hier im Speziellen auch die Verfahren betreffen, beschlossen worden. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie – Sektion III / Bereich Telekom - Post erlaubt sich, diese in gekürzter Form allen interessierten Seefunkern zur Kenntnis zu bringen. Es werden sicher in den nächsten Monaten einige Standard Lernbehelfe in diesem Sinne überarbeitet und am deutschsprachigen Büchermarkt angeboten werden. Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf die einschlägigen Dienstbehelfe darf verwiesen werden. In erster Linie dient diese Information dazu, die zugelassenen Seefunkschulen zu informieren, um ihre Ausbildung an die neuen Verfahren anzupassen, die ab einem noch später festzulegenden Zeitpunkt geprüft werden sollen.
Die Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren wurden nun für den GMDSS und
Non-GMDSS Funkverkehr angeglichen. Der Unterschied ist lediglich, dass im Non-
GMDSS keine MMSI vorhanden ist und daher nicht übermittelt werden kann.
Die Verfahren sind nun in der VO Funk (RR) verbindlich festgehalten.
Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass bei Übermittlung im Sprechfunk langsam und deutlich gesprochen werden soll, um das Mitschreiben zu erleichtern.
1. NOTVERKEHR – DISTRESS
Das Aussenden des Notanrufes und der Notmeldung kann im UKW Bereich unmittelbar nach Aussenden des DSC-Notalarms erfolgen, um möglichst viele Schiffe in der Nähe auf den Notfall aufmerksam zu machen.
Im Grenzwellenbereich soll der Notanruf und die Notmeldung möglichst erst nach einer Empfangsbestätigung ausgesendet werden. Es besteht keine Pflicht zur Hörwache auf der Frequenz 2182 kHz. Es ist somit nicht sichergestellt, dass diese dauernd überwacht wird.
Im Kurzwellenbereich wird die Sprechfunkfrequenz erst mit der DSC-Empfangsbestätigung einer CS/RCC übermittelt. VORSICHT: Ein Versuch, die Sprechfunk-Notfrequenz auf Kurzwelle nach dem Aussenden des DSC-Notalarms von Hand einzustellen, kann das automatische wieder Aussenden des DSC-Notalarms unterbinden.
Das Wiederholen von MMSI, Schiffsname und Rufzeichen oder einzelner Elemente davon am Schluss der Notmeldung, unmittelbar vor dem OVER entfällt definitiv.
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Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im Seefunkdienst WRC-07
1.1. BEGRIFFE
DISTRESS ALERT
DSC-Notalarm
DSC
DISTRESS CALL
Notanruf
Sprechfunk
DISTRESS MESSAGE
Notmeldung
Sprechfunk
DISTRESS ALERT RELAY
DSC-Alarm für eine andere Station in Not
DSC
DISTRESS CALL RELAY
Notanruf für eine andere Station in Not
Sprechfunk
DISTRESS ACKNOWLEDGMENT
DSC-Empfangsbestätigung
DSC
Die Alarmierung DISTRESS ALERT erfolgt im GMDSS mittels DSC. In diesem Fall muss eine DSC-Empfangsbestätigung durch eine CS oder ein RCC erfolgen. Erst danach erfolgen der Notanruf und die Notmeldung.
Im Non-GMDSS hingegen erfolgt die Alarmierung direkt auf der Sprechfunk-Notfrequenz.
1.2. NOTANRUF [DISTRESS CALL]
Der Notanruf erfolgt auf der entsprechenden Sprechfunk-Notfrequenz

MAYDAY 3x

This is

Schiffsname 3x

Callsign 1x

MMSI 1x (für den Fall, dass ein DSC ausgesendet wurde)
1.3. NOTMELDUNG [DISTRESS MESSAGE]

MAYDAY 1x (nach dem Notanruf folgt kein THIS IS)

Schiffsname 1x

Callsign 1x

MMSI 1x (für den Fall, dass ein DSC ausgesendet wurde)

Meldung, Inhalt:
o Letzte bekannte Position mit Angaben der Koordinaten oder in Bezug auf einen geografischen Ort
o Art des Notfalls
o Art der erbetenen Hilfe
o Eventuelle nähere Angaben zur Hilfe
o over
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Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im Seefunkdienst WRC-07
1.4. BESTÄTIGUNG EINER NOTMELDUNG
[DISTRESS ACKNOWLEDGMENT]
Es wurde nun definitiv festgelegt, dass eine DSC-Empfangsbestätigung
normalerweise nur von einer CS oder RCC erfolgen soll.
Ausnahme:
Ein Schiff soll eine DSC-Empfangsbestätigung nur senden, wenn:

Es von einer CS/RCC aufgefordert wurde, oder

Wenn keine DSC-Empfangsbestätigung von einer CS/RCC erfolgt ist, und

Kein anderer Notverkehr mittels Sprechfunk (oder Funkfernschreiben / Radiotelex), ausgehend vom Schiff in Not oder an dieses gerichtet, festgestellt worden ist, und

Mindestens 5 Minuten seit dem DSC-Notalarm vergangen sind und dieser wiederholt worden ist.
Auf Kurzwelle darf ein Schiff nie eine DSC-Empfangsbestätigung aussenden! Schiffe, die einen DSC-Notalarm und/oder einen Notanruf und eine Notmeldung auf VHF oder auf Grenzwellen empfangen haben, sollen wie folgt reagieren:

die Sprechfunk-Notfrequenz überwachen und die Notmeldung mitschreiben;

danach mittels Sprechfunk unter der folgenden Bedingung bestätigen:
o wenn innerhalb von fünf Minuten keine Empfangsbestätigung übermittelt worden ist; und
o die Notmeldung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln an eine geeignete CS/RCC weiterleiten.
Auf Kurzwelle darf ein Schiff generell nie eine Empfangsbestätigung per Sprechfunk aussenden, es darf nur die Notmeldung an eine Küstenfunkstelle / RCC weiterleiten.
Die Bestätigung von einem Schiff per Sprechfunk soll wie folgt übermittelt werden:

MAYDAY 1x

NAME DES SCHIFFES IN NOT 1x ODER;

MMSI 1x ODER;

ANDERE IDENTIFIKATION DES
SCHIFFES IN NOT 1x

THIS IS

EIGENER SCHIFFSNAME 1x

RUFZEICHEN 1x

MMSI 1x FALLS VORHANDEN

RECEIVED MAYDAY
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Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im Seefunkdienst WRC-07
1.5. FUNKSTILLE [SILENCE MAYDAY]
Die FUNKSTILLE wird durch das RCC, den OSC oder den Havaristen selbst auferlegt.

SCHIFFSNAME DES STÖRERS ODER;

CALLSIGN DES STÖRERS ODER;

ALL STATIONS

SILENCE MAYDAY
1.6. NOTVERKEHR BEENDEN [SILENCE FINI]
Der Notverkehr wird nur durch das RCC, den OSC oder den Havaristen selbst für beendet erklärt.

MAYDAY

ALL STATIONS 3x

THIS IS

SCHIFFSNAME 3x,

CALLSIGN

MMSI

UHRZEIT UTC

SCHIFFSNAME, CALLSIGN VOM SCHIFF IN NOT

SILENCE FINI

OVER
1.7. RÜCKNAHME EINES DSC FEHLALARMS [distress alert]
Die Rücknahme eines DSC Fehlalarms erfolgt auf der entsprechenden Sprechfunk-Notfrequenz

ALL STATIONS 3x

THIS IS

SCHIFFSNAME 3x

CALLSIGN 1x

MMSI 1x

PLEASE CANCEL MY DISTRESS ALERT OF ... UTC

OVER
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Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im Seefunkdienst WRC-07
1.8. MAYDAY RELAIS
Die Weiterleitung einer NOTMELDUNG durch eine Seefunkstelle, die selbst nicht in Not ist.
1.8.1. DISTRESS CALL RELAY an eine Küstenfunkstelle / RCC
Geräte auf einem Sportschiff (meist DSC-Klasse D Controller) lassen in der Regel keinen DSC-DISTRESS ALERT RELAY zu. Befindet sich ein Sportschiff, das einen Notalarm weiterleiten will, in der Reichweite einer CS/RCC, ruft es diese per Sprechfunk auf dem geeigneten Frequenzband direkt auf einer überwachten Arbeitsfrequenz oder auf der VHF- oder Grenzwellen-Notfrequenz an, sofern diese überwacht wird:

MAYDAY RELAY 3x

NAME DER ANGERUFENEN STATION 3x

THIS IS

EIGENER SCHIFFSNAME 3x

RUFZEICHEN 1x

MELDUNG (beobachtete bzw. empfangene Notsituation)

OVER
- Die MMSI kann weggelassen werden, weil kein DSC-DISTRESS ALERT RELAY ausgesendet worden ist.
- Der Anruf wird mit OVER abgeschlossen, weil jetzt die Antwort der CS/RCC abgewartet werden muss. Erst nach dem GO AHEAD der CS/RCC darf weitergefahren werden.
Lässt es das Gerät zu, kann die CS/RCC mit einem DSC-DISTRESS ALERT RELAY alarmiert werden. Nach der DSC-Empfangsbestätigung der CS/RCC kann der Anruf gekürzt werden. Das Zeichen MAYDAY RELAY, der Name der angerufenen Station, der Schiffsname und das Rufzeichen werden je einmal gesendet. Die anschließende Meldung wird nach dem "GO AHEAD" der CS/RCC wie in den obigen Beispielen durchgesprochen.
1.8.2. DISTRESS CALL RELAY an alle Stationen
Wenn nach mehreren Versuchen keine Verbindung mit einer CS/RCC hergestellt werden kann, soll ein DISTRESS CALL RELAY an alle Stationen gerichtet werden. Dieser soll ohne vorherigen DSC-DISTRESS ALERT RELAY per Sprechfunk direkt auf der entsprechenden Notfrequenz in der folgenden Form ausgesendet werden:

MAYDAY RELAY 3x

ALL STATIONS 3x

THIS IS

EIGENER SCHIFFSNAME 3x

RUFZEICHEN 1x
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Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im Seefunkdienst WRC-07

WE RECEIVED THE FOLLOWING DISTRESS MESSAGE AT …. UTC ON CHANNEL 16 (ODER …. kHz) GEFOLGT VON DER VOLLSTÄNDIGEN EMPFANGENEN NOTMELDUNG

OVER
2. DRINGLICHKEITSVERFAHREN
2.1. BEGRIFFE
URGENCY ANNOUNCEMENT
DSC-Anruf Typ URGENCY. Kündigt eine Dringlichkeitsmeldung an.
DSC
URGENCY CALL
Dringlichkeitsanruf
Sprechfunk
URGENCY MESSAGE
Dringlichkeitsmeldung
Sprechfunk
2.2. AUSSENDEN EINER DRINGLICHKEITSMELDUNG AN ALLE
STATIONEN
Aussenden eines DSC-Anrufs des Typs URGENCY an "ALL SHIPS". Ist die Anlage nicht mit DSC ausgerüstet, werden der Dringlichkeitsanruf und die nachfolgende Meldung per Sprechfunk direkt auf der Notfrequenz ausgesendet, sofern diese nicht durch Notverkehr belegt ist.
Auf einen DSC-Anruf des Typs URGENCY an ALL SHIPS erfolgt keine DSC-Empfangsbestätigung.
Aussenden des Dringlichkeitsanrufs und der Meldung in der folgenden Struktur:

PAN PAN 3x

ALL STATIONS 3x

THIS IS

SCHIFFSNAME 3x

RUFZEICHEN 1x

MMSI 1x falls ein DSC-Anruf ausgesendet wurde

LETZTBEKANNTE POSITION IN BREITE UND LÄNGE ODER IN BEZUG AUF EINE BEKANNTE GEOGRAPHISCHE BEZEICHNUNG (Z.B. 3 SEEMEILEN SÜDLICH KAP FANTASY) MIT DAZUGEHÖRENDER ZEIT IN UTC

MELDUNGSINHALT

OVER
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Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im Seefunkdienst WRC-07
ACHTUNG!
Ist die Sprechfunk-Notfrequenz durch Notverkehr belegt, muss im DSC-Anruf eine Schiff-Schiff Frequenz eingestellt werden! Ist dies vom Gerät her nicht möglich, oder sollen der Anruf und die Meldung direkt per Sprechfunk ausgesendet werden, muss die Meldung entweder bis zur Beendigung des Notverkehrs zurückgestellt oder direkt an eine CS/RCC gerichtet werden. Die Verbindungsaufnahme muss auf einer überwachten Frequenz der CS/RCC erfolgen.
2.3. AUFHEBUNG EINER DRINGLICHKEITSMELDUNG
Wenn eine Dringlichkeitsmeldung an alle Stationen übermittelt worden ist und die gewünschten Maßnahmen nicht mehr notwendig sind, soll sie vom Schiff, das die Dringlichkeitsmeldung ausgesendet hat, im folgenden Format mittels Sprechfunk zurückgenommen werden:

PAN PAN 3x

ALL STATIONS 3x

THIS IS

SCHIFFSNAME 3x

RUFZEICHEN 1x

MMSI 1x falls die ursprüngliche Meldung per DSC angekündigt wurde

PLEASE CANCEL URGENCY MESSAGE OF …. UTC

OVER
2.4. AUSSENDEN EINER DRINGLICHKEITSMELDUNG AN EINE
BESTIMMTE STATION (BEISPIEL TELEMEDICAL ADVICE)
Aussenden eines DSC-Anrufs des Typs URGENCY an INDIVIDUAL STATION. Erlaubt dies das Gerät nicht, wird der Typ ROUTINE an INDIVIDUAL STATION gewählt.
Die DSC-Empfangsbestätigung der CS/RCC abwarten, diese enthält die zu benützende Arbeitsfrequenz.
CS/RCC wie folgt, ohne Dringlichkeitszeichen vor dem Namen, anrufen:

NAME DER KÜSTENFUNKSTELLE / RCC 1x

THIS IS

SCHIFFSNAME 1x

RUFZEICHEN 1x

MMSI 1x

I NEED TELEMEDICAL ADVICE

OVER
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Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im Seefunkdienst WRC-07
Ist die Anlage nicht mit DSC ausgerüstet, wird der Dringlichkeitsanruf direkt auf einer überwachten Arbeitsfrequenz der CS/RCC oder auf der Notfrequenz per Sprechfunk ausgesendet, sofern diese nicht durch Notverkehr belegt ist und von der CS/RCC überwacht wird. In diesem Fall wird das Dringlichkeitszeichen vor dem Namen der CS/RCC drei Mal ausgesprochen:

PAN PAN 3x

NAME DER CS/RCC 3x

THIS IS

SCHIFFSNAME 3x

RUFZEICHEN 1x

I NEED TELEMEDICAL ADVICE

OVER
3. SICHERHEITSMELDUNGEN
3.1. BEGRIFFE
SAFETY ANNOUNCEMENT
DSC-Anruf Typ SAFETY. Kündigt eine Sicherheitsmeldung an.
DSC
SAFETY CALL
Sicherheitsanruf
Sprechfunk
SAFETY MESSAGE
Sicherheitsmeldung
Sprechfunk
3.2. AUSSENDEN EINER SICHERHEITSMELDUNG AN ALLE STATIONEN
Aussenden eines DSC-Anrufs des Typs SAFETY an "ALL SHIPS". Ist die Anlage nicht mit DSC ausgerüstet, werden der Sicherheitsanruf und die nachfolgende Meldung per Sprechfunk direkt auf der Notfrequenz ausgesendet, sofern diese nicht durch Not- oder Dringlichkeitsverkehr belegt ist.
Auf einen DSC-Anruf des Typs SAFETY an ALL SHIPS erfolgt keine DSC-Empfangsbestätigung.
Aussenden des Sicherheitsanrufs und der Meldung in der folgenden Struktur:

SECURITE 3x

ALL STATIONS 3x

THIS IS

SCHIFFSNAME 3x
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Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im Seefunkdienst WRC-07

RUFZEICHEN 1x

MMSI 1x falls ein DSC-Anruf ausgesendet wurde

LETZTBEKANNTE POSITION IN BREITE UND LÄNGE ODER IN BEZUG AUF EINE BEKANNTE GEOGRAPHISCHE BEZEICHNUNG (Z.B. 3 SEEMEILEN SÜDLICH KAP FANTASY) MIT DAZUGEHÖRENDER ZEIT IN UTC

MELDUNGSINHALT

OVER
ACHTUNG!
Ist die Sprechfunk-Notfrequenz durch Not-oder Dringlichkeitsverkehr belegt, muss im DSC-Anruf eine Schiff-Schiff Frequenz eingestellt werden! Ist dies vom Gerät her nicht möglich, oder sollen der Anruf und die Meldung direkt per Sprechfunk ausgesendet werden, muss die Meldung entweder bis zur Beendigung des Not- oder Dringlichkeitsverkehrs zurückgestellt oder direkt an eine CS/RCC gerichtet werden. Die Verbindungsaufnahme muss auf einer überwachten Frequenz der CS/RCC erfolgen.
3.3. AUSSENDEN EINER SICHERHEITSMELDUNG AN EINE BESTIMMTE STATION
Aussenden eines DSC-Anrufs des Typs SAFETY an INDIVIDUAL STATION. Erlaubt dies das Gerät nicht, wird der Typ ROUTINE an INDIVIDUAL STATION gewählt.
Die DSC-Empfangsbestätigung der CS/RCC abwarten, diese enthält die zu benützende Arbeitsfrequenz.
CS/RCC wie folgt, ohne Sicherheitszeichen vor dem Namen, anrufen:

NAME DER CS/RCC 1x

THIS IS

SCHIFFSNAME 1x

RUFZEICHEN 1x

MMSI 1x

INHALT DER SICHERHEITSMELDUNG

OVER
Nach der Antwort der CS/RCC wird die Sicherheitsmeldung wie folgt übermittelt:
Ist die Anlage nicht mit DSC ausgerüstet, wird der Sicherheitsanruf direkt auf einer überwachten Arbeitsfrequenz der CS/RCC oder auf der Notfrequenz per Sprechfunk ausgesendet, sofern diese nicht durch Not- oder Dringlichkeitsverkehr belegt ist und
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von der CS/RCC überwacht wird. In diesem Fall wird das Sicherheitszeichen vor dem Namen der CS/RCC drei Mal ausgesprochen:

SECURITE 3x

NAME DER CS/RCC 3x

THIS IS

SCHIFFSNAME 3x

RUFZEICHEN 1x

INHALT DER SICHERHEITSMELDUNG

OVER
Nach der Antwort der CS/RCC wird die Sicherheitsmeldung ohne MMSI nach dem Rufzeichen, übermittelt:
Impressum:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, Abteilung PT3 Tel.: 01 71162 654224 E-mail: pt3@bmvit.gv.at
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Liebe Grüße
Willi :sailm:

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Re: Seesprechfunk Änderungen nach WRC07

Beitrag von karl-otto » Sonntag 21. März 2010, 19:37

Willi hat geschrieben:...In Österreich wird ab heuer auch nur mehr nach dem neuen Verfahren geprüft...

das neue verfahren für src und lrc wird in deutschland bereits seit anfang des vorjahres geprüft :oops:
bei uns dauerts eben immer a bisserl länger...
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Re: Seesprechfunk Änderungen nach WRC07

Beitrag von floppy » Mittwoch 21. April 2010, 14:13

Willi,

Wie aktuell ist diese Änderung, ich finden keinen Hinweis von einem Inkrafttreten oder Stichtag.

Gruss
Gerhard
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Re: Seesprechfunk Änderungen nach WRC07

Beitrag von Willi » Mittwoch 21. April 2010, 17:23

Hallo Gerhard!
Diese Änderung wurde bei der WRC07 von den Mitgliedsstaaten der ITU beschlossen. In den Durchführungsverordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten werden sie zu unterschiedlichen Zeiten verbindlich. In Österreich ist dass, das Jahr 2010 und festgeschrieben in der aktuellen Ausgabe der VO Funk (Vollzugsordnung für den Funkdienst). Seit heuer wird danach in Österreich geprüft. Ich bin mir aber zu 100% sicher die Küstenfunkstelle oder RCC wird dich bei Verwendung des alten Procedere nicht absaufen lassen.
Wenn du genaueres benötigst so wende dich bitte an: Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, Abteilung PT3 Tel.: 01 71162 654224 E-mail: pt3@bmvit.gv.at von denen stammt auch das Merkblatt http://www.bmvit.gv.at/telekommunikatio ... eefunk.pdf
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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Re: Seesprechfunk Änderungen nach WRC07

Beitrag von floppy » Mittwoch 21. April 2010, 18:07

Willi hat geschrieben:Diese Änderung wurde bei der WRC07 von den Mitgliedsstaaten der ITU beschlossen. In den Durchführungsverordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten werden sie zu unterschiedlichen Zeiten verbindlich. In Österreich ist dass, das Jahr 2010 und festgeschrieben in der aktuellen Ausgabe der VO Funk (Vollzugsordnung für den Funkdienst)
Hallo Willi,

Ich habe zwar schon fast ewig meine Lizenz, mich Interssiert aber trotzdem was sich da geändert hat.. Danke

Gruss
Gerhard
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Re: Seesprechfunk Änderungen nach WRC07

Beitrag von maci » Sonntag 25. April 2010, 18:59

Danke für die ausführliche Beschreibung.
Ich habe mir im März schon mal einen Funkkurs gegönnt wo es genau so gebracht wurde.

Im Prinzip super, nur auf Charterschiffen nicht umsetzbar, weil die Funkgeräte keine Kennung eingetragen haben.
Die Carterfirmen wollen sich das Geld dafür sparen.
Das heisst die Funkgeräte da sind reine UKW Geräte. DISTRESS funktioniert ja nicht.
War auch jetzt so in Italien. Es wird zwar SRC verlangt, die Funkgeräte können es aber nicht.
Da aber der Kanal 16 jetzt eine normaler Kanal geworden ist, hast du keinen Notruf Kanal mehr.
Wenn du einen Notruf absetzen willst musst du von Glück sprechen wenn dich jemand hört.
Die Firmen spielen sich also mit dem Leben von Gästen :evil:
... und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!
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Re: Seesprechfunk Änderungen nach WRC07

Beitrag von Willi » Montag 26. April 2010, 17:09

Hallo Georg!
Vom Funkverfahren her ist nur mehr das neue zu verwenden(Ist ja ein gemeinsames für GMDSS und non GMDSS) Einen Notrufkanal hast du schon noch, der Kanal 16 ist nicht gestorben.
Von den Küstenfunkstellen wird auch noch am 16er Funkwache gehalten. Nur für die Schiffe besteht keine Wachplicht mehr. Jeder alte Hase auf einem Schiff wird aber immer zumindestens im dual Watch den 16er mitlaufen lassen.
An den Kosten bei Charterschiffen sollte es eigendlich nicht liegen ob eine oder keine MMSI einprogrammiert ist kostet das gleiche. Ein Vorteil für die Charterfirma könte höchstens sein, dass die Geräte auf jeder beliebigen Jacht eingebaut werden können. (Wir wollen doch nicht unterstellen, dass die Funkgeräte garnicht angemeldet sind???)
Am besten in dem Moment wo erkennbar ist, dass es eine GMDSS Funkanlage ist (SOS Knopf vorhanden) auf der Charterbasis die Bewilligungsurkunde in Kopie verlangen. Die muß laut den Vorschriften eigendlich an Bord sein und bei Verlangen den Behörden gezeigt werden können.
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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