Chartervoraussetzungen in unterschiedlichen Küstenstaaten

Forum zum Thema Yachtcharter und Reviere

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collector67
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Chartervoraussetzungen in unterschiedlichen Küstenstaaten

Beitrag von collector67 » Freitag 26. Oktober 2018, 12:00

Guten Morgen,
gibt es eigentlich eine umfassende Aufstellung welcher Voraussetzungen benötigt werden um eine Charteryacht im Mittelmeer führen zu können,
dazu fallen mir ad hoc folgende Voraussetzungen für 2 Staaten ein, ebenso die ntowendigen Befähigungsausweise:

- Kroatien
SRC Zertifikat und Minimum FB1 oder kroatisches Küstenpatent
(Frage reicht FB1 Verbandsschein MSVÖ oder muss IC sein ??, geht nicht klar hervor, MSVÖ sagt VErbandsschein reicht)

- Griechenland
CO Skipper und Minimum FB1

Generell habe ich noch nicht herausgefunden, ob ein Verbandsschein reicht oder ob ein IC verpflichtend ist, bzw. in welchen Ländern was reicht.
Ich würde gerne die "Gruppenintelligenz" bitten die Liste zu verfeinern, ich glaube das wäre ganz wichtig.

Eine Diskussion über Bootsführerscheine soll hier nicht geführt werden, gehört aber zum Chartern irgendwie dazu, da ansonsten rechtliche Probleme drohen.

Immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel
Christopher

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Willi
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Re: Chartervoraussetzungen in unterschiedlichen Küstenstaaten

Beitrag von Willi » Freitag 26. Oktober 2018, 21:14

Hallo Christopher!
Willkommen im :sailornet: Forum !!!!

Die Antwort auf deine Frage kann nicht in ein paar Worten beantwortet werden. (Wir sprechen nur von der Sportschifffahrt)
Zuerst es gibt keinen "Internationalen Bootsführerschein" (Patent) selbst beim KFZ Führerschein gibt es unterschiedliche Bestimmungen in verschiedenen Ländern (L17, 125ccm Motorräder mit B Schein, Mindestalter für Mietautos......)
Generell kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen der in deinem Heimatland benötigte Schein für den jeweiligen Fahrtbereich wird anerkannt.

Das Problem Österreich ist ein Binnenland. Siehe auch https://www.sailornet.at/kuestenpatent/ ... schein.htm
Daher gibt es keinen eigenen Schein für den Seebereich. Mit einem IC wird von der Via Donau im Auftrage der Staates lediglich bescheinigt, dass du eine Ausbildung nach bestimmten Kriterien erfolgreich durchlaufen hast. Das IC ist kein Patent.
ACHTUNG eine AUT Spezialität die Patente und das IC sind unterteilt in Segeln/Motor oder Motor und Segeln. siehe http://www.viadonau.org/sicherheit/jach ... sstellung/

Es sind immer die Vorschriften des jeweiligen Uferstaates in dessen Hoheitsgebietes du dich befindest gültig.

Kroatien ist das einzige mir bekannte Land das taxativ auflistet welche Patente sie außer den eigenen anerkennen. siehe http://www.mppi.hr/UserDocsImages/TABLI ... -12_15.pdf
Wenn du das durch siehst wirst du feststellen Chartern mit Funkerzeugnis für mindestens UKW (SRC) und ein Patent des MSVÖ oder ÖSV ohne IC wenn es vor dem 31.12.2011 gemacht wurde, danach alle Patente einer Österreichischen Ausbildungsorganisation und einem damit ausgestellten IC. (Wenn die Ausbildungsorganisation nicht anerkannt ist bekommst du kein IC ausgestellt)
Beachte aber unbedingt die eventuellen Meilen und BRT Begrenzungen.
z.B FB1 3NM, FB2/3/4 500 BRT, HRV Patent gewerbliche Fahrt möglich........

Meine Erfahrung in allen anderen Ländern entweder ein Kroatisches Küstenpatent oder ein AUT Patent mit IC. (meistens wird das HRV Patent lieber anerkannt, da jedem Küstenstaat das Patent bekannt ist und das Österreichische etwas exotisch ist.
In manchen Ländern spezielle Meilen Begrenzungen von der Küste oder ein zweiter Skipper notwendig.

Aber letztendlich entscheidet der Vercharterer ob er der Meinung ist dass du sein Schiff führen kannst oder nicht und gibt es dir oder nicht.
Wenn du Zweifel hast ob deine Zeugnisse im jeweiligen Land reichen kann ich dir nur raten im Vorfeld dem Vercharterer eine Scan deiner Zeugnisse per Mail zu schicken und dir schriftlich bestätigen zu lassen ob alles in Ordnung ist.
Das ist jetzt übertrieben aber In einem Chartervertrag könnte auch theoretisch stehen du darfst mit der Yacht nur in die nächste Bucht fahren.
Weiters auch bitte unbedingt beachten in vielen Ländern ist das Verlassen des Hoheitsgebietes mit Charteryachten nicht oder nur unter zusätzlichen Bedingungen gestattet.

Solltest du nicht chartern sonder mit deiner eigenen Yacht unter Österreichischer Flagge unterwegs sein, ist das eigentlich alles egal, da dein Heimatland kein Seepatent ausstellt.
Aber der Hafenkapitän ist der Boss.

Und zu guter Letzt bedenke der Hafenkapitän in jedem nicht deutsch sprechendem Land ist die rechte Hand Gottes und macht bei Bedarf seine eigenen Vorschriften. Daher kann es geschehen, dass du in einem Land von 3 Hafenkapitänen 5 verschieden Vorschriften (welche natürlich alle richtig sind) präsentiert bekommen kannst.
Liebe Grüße
Willi :sailm:

collector67
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Re: Chartervoraussetzungen in unterschiedlichen Küstenstaaten

Beitrag von collector67 » Samstag 27. Oktober 2018, 08:41

Lieber Willi,
liebes Forum,
Konklusio:

- Österreichisches Patent mit IC (min. FB1 mit IC, minimum M) und am Besten HRV Patent dazu zur Absicherung (genauso habe ich es gesehen, war aber nicht ganz klar).
- Mail vor Vertragsabschluss an den jeweiligen Vercharterer welche Bootsscheine er akzeptiert bzw. akzeptieren darf.
- SRC für Kroatien bzw. HRV Patent, wo ist noch SRC vorgeschrieben ?
- CO Skipper in Griechenland.
- Vercharterer Fragen ob es möglich ist ausserhalb der 12sm Zone zu fahren bzw. Grenzübergreifend zu fahren.

Soweit ich weis benötigt man für das europäische Land der Seefahrt, den Briten gar keine Voraussetzungen.

lG
Christopher

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Re: Chartervoraussetzungen in unterschiedlichen Küstenstaaten

Beitrag von Willi » Samstag 27. Oktober 2018, 16:01

Lieber Christoper!
collector67 hat geschrieben:
Samstag 27. Oktober 2018, 08:41
- SRC für Kroatien bzw. HRV Patent, wo ist noch SRC vorgeschrieben ?-
Das ist keine Frage von WO sondern WANN?

In dem Moment wo eine Funkanlage an Bord ist sollte der Skipper ein Funkerzeugnis besitzen (In manchen Ländern reicht es wenn ein Crew Mitglied eines hat)
In HRV sind nahezu alle Charteryachten verpflichtend mit Funk ausgerüstet, und der Skipper muss ein Zeugnis haben
Daher Ausrüstungsliste der Charteryacht studieren.
ACHTUNG das im HRV Patent enthaltene Funkerzeugnis ist eine sehr abgespeckte Version die eigentlich nur in HRV gültig ist, aber vielfach anerkannt wird.

Wenn du das SRC/LRC machen solltes dann am besten mit der Prüfung bei der Österreichischen Fernmeldebehörde, dann ist der Binnenfunk auch enthalten.
Wenn du das SRC/LRC wo anders machst leider nicht.

Das die Briten und auch etliche andere Länder in Sachen Patent oder Funk keine oder total andere Vorschriften haben entbindet sie nicht davor lokale (Länder) Vorschriften einhalten zu müssen. z.B. HRV sagt in dem Moment wo auch nur der kleinste Motor im Spiel ist, ist ein Patent notwendig.
In HRV darfst du auch nicht einmal das kleinste Beiboot mit E-Motor ohne Patent fahren.
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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